Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) legt neue Anforderungen an Verpackungen, deren Dokumentation und Rückverfolgbarkeit fest. Die EHG-Gruppe bereitet die Umsetzung dieser Anforderungen für die von ihr eingesetzten Verpackungen vor und stellt die nach der PPWR erforderlichen Unterlagen den zuständigen Behörden auf Verlangen bereit, soweit EHG in der jeweiligen Lieferkonstellation hierzu verpflichtet ist.
Nach derzeitigem Verständnis begründet die PPWR für Erzeuger von Verpackungen grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, technische Dokumentationen oder Konformitätsunterlagen an Kunden oder sonstige Marktteilnehmer weiterzugeben. Soweit EHG im Einzelfall als Erzeuger einer Verpackung gilt, werden die erforderlichen Unterlagen den zuständigen Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
Kunden, die die gelieferte Ware lediglich verwenden und die Verpackung anschließend nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entsorgen, treffen nach derzeitigem Verständnis aus dieser Lieferkonstellation gegenüber EHG grundsätzlich keine zusätzlichen Informationspflichten nach der PPWR. Dies gilt entsprechend für Kunden mit Sitz außerhalb der EU, soweit sie die verpackte Ware nicht in der EU weiter in Verkehr bringen oder eine Rolle als Importeur, Händler oder sonstiger Wirtschaftsakteur im Sinne der PPWR übernehmen. Jeder Kunde bleibt jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Rolle in der Lieferkette und die daraus folgenden Pflichten zu prüfen, insbesondere bei Weiterlieferung, Import in die EU, Umverpackung, Entfernung oder Änderung von Etiketten sowie bei der Entsorgung der Verpackung.
Da einzelne Anforderungen der PPWR sowie deren praktische Umsetzung innerhalb der Lieferkette derzeit noch fachlich und rechtlich bewertet werden, steht unsere finale Einschätzung unter dem Vorbehalt weiterer Klärungen und gegebenenfalls behördlicher oder fachlicher Konkretisierungen.
PPWR-Kennzeichnung und Standortzuordnung
Der EHG-Standort wird über das Kundenetikett identifiziert, das an der Verpackung angebracht oder mitgeliefert wird. Das Etikett dient der Rückverfolgbarkeit durch Packstück-, Liefer- und Standortzuordnung und bedeutet nicht automatisch, dass EHG als Erzeuger sämtlicher eingesetzter Verpackungskomponenten gilt.
Sofern Kunden oder Händler unsere Ware mit unveränderter Verpackung weiterliefern und dabei unser EHG-Kundenetikett bzw. die darauf enthaltene Verpackungskennzeichnung entfernen, verändern oder ersetzen, kann dies Auswirkungen auf die Rollen- und Pflichtenzuordnung nach der PPWR haben. Ob daraus eigene Verpflichtungen entstehen, ist im Einzelfall anhand der jeweiligen Liefer-, Verpackungs- und Kennzeichnungssituation zu prüfen. Für nachträgliche Änderungen der Kennzeichnung durch Kunden oder Dritte übernimmt EHG keine Verantwortung.
Eine etwaige Erzeugerangabe auf der Verpackung kann vom auf dem EHG-Kundenetikett angegebenen Standort abweichen, da Standortzuordnung und Erzeugerrolle rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind.
Verpackungsvarianten
Bei EHG werden die nachfolgend angeführten Verpackungsarten je nach Artikel und Lieferung eingesetzt; optionale Erweiterungen sind möglich.
ID | Variante | Typische Anwendung und Optionen | ||||
| VP002 | Bund | Stangenware, Träger und Hohlprofile mit Umreifungsband und Oberflächenschutz | ||||
| VP003 | Faltschachtel | Kurze Zuschnitte in Faltschachtel, mit oder ohne Deckel | ||||
| VP010 | Euro-Palette | Zuschnitte mit oder ohne Faltschachtel auf Europaletten, optional mit Aufsatzrahmen, Oberflächenschutz und Transportsicherung. | ||||
| VP011 | Blechpaket | Bleche auf Holzverschlag mit Kartonzwischenlagen, Umreifungsband, Kantenschutz und Schutzfolien auf Blechen | ||||
| VP012 | Einwegpalette | Zuschnitte auf Einwegpaletten, mit Holzkeilen und Umreifungsband | ||||
| VP020 | KST-Palette | Euro-Palette mit Klapprahmen oder Aufsatzrahmen zur Aufnahme von Materialzuschnitten in Umlauf-Stapelbehältern und mit Transportsicherung | ||||
| VP021 | Transportrahmen | Metallgestell zum Transport von Bunden und Zuschnitten mit Oberflächenschutz | ||||
| VP022 | Holzkiste | Holzkiste mit Deckel und Umreifungsband zum Transport von Bunden und Zuschnitten, optional mit VCI-Folie | ||||
| VP901 | Farbbehälter | Weißblech-Einwegeimer mit Deckel und Spannring für Konservierungsmittel |
Hebegurte werden ausschließlich für Be- und Entladevorgänge verwendet und gelten nicht als Verpackung.
Einhaltung der Schwermetallgrenzen
Auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Auskünfte unserer Verpackungslieferanten gehen wir davon aus, dass die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (Cr VI) in den von EHG eingesetzten Verpackungskomponenten den Grenzwert von 100 mg/kg beziehungsweise 100 ppm nicht überschreitet.
Rückverfolgbarkeit
Die PPWR verlangt, dass in Verkehr gebrachte Verpackungen nachvollziehbar identifiziert und rückverfolgt werden können. Bei EHG erfolgt die Zuordnung über die Packstücknummer auf dem EHG-Etikett. Dadurch kann die jeweilige Verpackung beziehungsweise Verpackungseinheit der betreffenden Lieferposition und dem zuständigen EHG-Standort zugeordnet werden.
Entsorgung
Verpackungsmittel, die nicht als Mehrwegverpackungen zurückgeführt werden, können vom Kunden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Materialklassifikation entsorgt werden. Für Verpackungen, die EHG Dornbirn in Österreich in Verkehr bringt, besteht eine Entpflichtung über die ARA unter der Lizenznummer 7273. Für Lieferungen außerhalb Österreichs gelten die jeweiligen nationalen Vorgaben.
Diese Information stellt eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der PPWR in der EHG-Gruppe dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Änderungen aufgrund weiterer behördlicher, gesetzlicher oder fachlicher Konkretisierungen bleiben vorbehalten.
Für weiterführende Fragen zur Umsetzung der Verpackungsverordnung innerhalb der EHG-Gruppe steht Ihnen der zuständige EHG-Standort Dornbirn gerne zur Verfügung:
EHG Stahlzentrum GmbH & Co OG
z.Hd. Thomas Bitsche
Wallenmahd 54
A-6850 Dornbirn
Version 1.1, Stand 08/2026
