Verpackungsverordnung (PPWR)

Einhaltung der Schwermetallgrenzen 

Auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Auskünfte unserer Verpackungslieferanten gehen wir davon aus, dass die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (Cr VI) in den von EHG eingesetzten Verpackungskomponenten den Grenzwert von 100 mg/kg beziehungsweise 100 ppm nicht überschreitet.

 

 

Rückverfolgbarkeit 

Die PPWR verlangt, dass in Verkehr gebrachte Verpackungen nachvollziehbar identifiziert und rückverfolgt werden können. Bei EHG erfolgt die Zuordnung über die Packstücknummer auf dem EHG-Etikett. Dadurch kann die jeweilige Verpackung beziehungsweise Verpackungseinheit der betreffenden Lieferposition und dem zuständigen EHG-Standort zugeordnet werden.

 

 

Entsorgung 

Verpackungsmittel, die nicht als Mehrwegverpackungen zurückgeführt werden, können vom Kunden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Materialklassifikation entsorgt werden. Für Verpackungen, die EHG Dornbirn in Österreich in Verkehr bringt, besteht eine Entpflichtung über die ARA unter der Lizenznummer 7273. Für Lieferungen außerhalb Österreichs gelten die jeweiligen nationalen Vorgaben.

 

Diese Information stellt eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der PPWR in der EHG-Gruppe dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Änderungen aufgrund weiterer behördlicher, gesetzlicher oder fachlicher Konkretisierungen bleiben vorbehalten.

 

 

 

Für weiterführende Fragen zur Umsetzung der Verpackungsverordnung innerhalb der EHG-Gruppe steht Ihnen der zuständige EHG-Standort Dornbirn gerne zur Verfügung:

 

EHG Stahlzentrum GmbH & Co OG

z.Hd. Thomas Bitsche

Wallenmahd 54

A-6850 Dornbirn

ppwr@ehg-stahl.com

 

 

Version 1.1, Stand 08/2026

 

EHG_6-2016_192