Als Händler agiert die EHG-Gruppe in den allermeisten Fällen in der Rolle als Erzeuger der von uns gelieferten Verpackungen und kümmert sich um die rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen wie Konformitätserklärungen und technischer Dokumentation.
Die genannte EU-Verordnung verlangt von Erzeugern der Verpackung keine Weitergabe von Konformitätsauskünften oder technischer Dokumentation an Endabnehmer, sondern nur den Nachweis gegenüber den Marktüberwachungsbehörden.
Für Endabnehmer, welche unsere Ware weiterverarbeiten und die gelieferte Verpackung entsorgen, gelten auf Basis dieser Verordnung in der Regel keine weiteren Informationspflichten. Unsere Kunden sind aber selbst in der Verantwortung, ihre Rolle in Bezug auf die Verpackungsverordnung und der sich daraus ergebenden Pflichten zu bewerten und sonstige Vorgaben und Meldepflichten z.B. bezüglich der Entsorgung der Verpackung zu prüfen.
PPWR-Erzeugerdeklaration
Der auf dem Materialetikett ausgewiesene EHG-Standort übernimmt für die an unsere Kunden gelieferten Verpackungen, mit Ausnahme von Streckenlieferungen und Mehrwegverpackungen, in der Regel die Rolle als Erzeuger der Verpackung. Die Erzeugerdeklaration und die Identifikation der Verpackung erfolgt über das Kundenetikett, welches an der Verpackung angebracht bzw. mitgeliefert wird und den entsprechenden EHG-Standort als Erzeuger der angegebenen Verpackung ausweist.
Kunden, insbesondere Händler, welche unsere Ware mit unserer Verpackung weiterliefern aber unser EHG-Kundenetikett und damit die Erzeugerdeklaration auf der Verpackung entfernen, übernehmen dadurch selbst die Rolle als Erzeuger der Verpackung und haben dies entsprechend ihrer Rolle gegenüber ihren Kunden zu deklarieren.
Bei Streckenlieferungen, also Lieferungen vom Materialhersteller direkt zu unserem Kunden, und bei Mehrwegverpackungen kann eine vom EHG-Standort abweichende Erzeugerdeklaration an der Verpackung oder am Etikett vorliegen.
Einhaltung der Schwermetallgrenzen
Auf Grundlage der Auskunft unserer Verpackungslieferanten bestätigen wir, dass die Gesamtkonzentration der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom (Cr VI) in den von uns eingesetzten Verpackungskomponenten 100 mg/kg (entspricht 100 ppm) nicht überschreitet.
Bei weitergehenden Fragen bezüglich der Umsetzung der Verpackungsverordnung in der EHG-Gruppe wenden Sie sich bitte an EHG Dornbirn:
EHG Stahlzentrum GmbH & Co OG
z.Hd. Thomas Bitsche
Wallenmahd 54
A-6850 Dornbirn
thomas.bitsche@ehg-stahl.com